Datum: 09.10.2025
Quelle / Link: innowi.de innowi.de
Abstract / Inhalt:
- Ab dem 20. Oktober 2025 wird für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler ein neues Förderfenster im Rahmen des KMU‑Fonds 2025 geöffnet. innowi.de+2Deutsches Patent- und Markenamt+2
- Es werden sogenannte Vouchers vergeben für drei Hauptmaßnahmen:
- „IP-Scan“ – eine vertiefte Beratung zur Analyse geistiger Eigentumsrechte (z. B. Marken, Patente, Designs) innowi.de+2innowi.de+2
- Marken- und Designanmeldungen innowi.de+1
- Patente bzw. Patentrecherchen (z. B. Neuheitsrecherche) innowi.de+1
- Förderkonditionen (Auszug):
- Beim IP-Scan: 90 % Zuschuss auf Beratungskosten. innowi.de+2innowi.de+2
- Für Marken/Designs: bis zu 75 % Zuschuss auf Anmelde- und Klassifizierungsgebühren (z. B. max. 700 Euro genannt) innowi.de+1
- Für Patente/Patentrecherchen: bis zu 75 % Zuschuss, z. B. für Neuheitsrecherche und Anmeldegebühren (in Summe mögliche Förderhöhe bis ca. 3.500 Euro) innowi.de
- Wer kann antragsberechtigt sein?
- KMU und Freiberufler mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. innowi.de+1
- Auch nebenberuflich Tätige können profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. innowi.de
- Hinweise:
- Die Mittel sind begrenzt und werden typischerweise nach dem „First come, first served“-Prinzip vergeben. innowi.de+1
- Antragstellung erfolgt online über das Portal des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) bzw. über autorisierte Dienstleister in Deutschland. EZN+1
- Wichtig für Sie als Software-/Entwicklungsunternehmen (z. B. mit Fokus OOP-/PHP-Entwicklung):
- Wenn Sie gewisse Entwicklungen oder Marken/Designs haben, könnte dieser Fonds für Sie relevant sein — z. B. Markenanmeldung für Softwareprodukt, Designschutz für UI/UX, Patentrecherche für technische Lösungen.
- Achten Sie darauf, vor Durchführung kostenpflichtiger Maßnahmen den Gutschein zu beantragen bzw. die Bewilligung abzuwarten, da nachträgliche Kosten oft nicht förderfähig sind. (Hinweis entsprechend den Bedingungen) innowi.de+1