Seit einiger Zeit spricht man nicht mehr vom Gemeinschaftsgeschmacksmuster, sondern vom Unionsgeschmacksmuster. Diese Änderung ist kein Zufall, sondern Teil einer umfassenden Modernisierung des europäischen Designrechts, die mit der neuen Verordnung (EU) 2024/2822 beschlossen wurde.
Ab dem 1. Mai 2025 gilt offiziell die neue Bezeichnung Unionsgeschmacksmuster. Hintergrund ist eine sprachliche Anpassung an den Vertrag von Lissabon, der bereits seit 2009 vorsieht, den Begriff „Gemeinschaft“ durch „Union“ zu ersetzen. Die EU hat diese Vorgabe nun auch im Designrecht vollständig umgesetzt.
Inhaltlich bleibt das Schutzsystem weitgehend erhalten – die Änderung betrifft vor allem Terminologie, Struktur und Modernisierung des Rechtsrahmens. Für Inhaber bestehender Schutzrechte bedeutet das: Ihr bisheriges Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird automatisch zum Unionsgeschmacksmuster.