EPO Leitlinien und EU AI Act: Was das für Ihre Patentanmeldung bedeutet

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Christoph Kayser

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Das Europäische Patentamt hat seine Prüfungsleitlinien für KI und maschinelles Lernen präzisiert: Reine Algorithmen gelten weiterhin als abstrakt, können aber patentierbar werden, wenn sie in Verbindung mit technischen Mitteln stehen oder eine konkrete technische Wirkung erzielen. Parallel dazu treiben die EU Regelungen (AI Act) Transparenz und Dokumentations-pflichten voran, die für Anbieter und Entwickler von KI-Systemen relevant sind.

Wer KI Erfindungen schützen will, muss heute nicht nur den technischen Kern der Lösung betonen, sondern auch die Dokumentation und Datenlage so organisieren, dass sowohl PatentprüferInnen als auch regulatorische Anforderungen überzeugt werden.

1. Es muss beschrieben werden, welche technische Aufgabe gelöst wird und wie die KI Lösung technisch wirkt (z. B. Sensorfusion, Latenzreduktion, Fehlerreduktion).

2. Es müssen die Modellarchitektur, Preprocessing Schritte, Evaluationsmetriken und exemplarische Hyperparameter so weit wie möglich angegeben werden, damit die PrüferInnen die technische Lehre nachvollziehen können.

3. Es müssen Nutzungs und Datenschutzfragen zu Trainingsdaten frühzeitig geklärt werden, damit Offenlegungen rechtlich abgesichert sind.

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