Wir freuen uns, über einen positiven Ausgang in einem von uns geführten Markenrechtsverfahren berichten zu können.
Im Auftrag unseres Mandanten haben wir erfolgreich gegen die Verletzung der Wort-/Bildmarke „SolarWave“ vorgegangen. Der Beklagte hatte eine Marke in der Klasse 11 (u. a. Beleuchtung, Heizungs- und Solartechnik) angemeldet und unter dieser Bezeichnung Produkte angeboten, die mit der bestehenden, prioritätsälteren Marke unseres Mandanten verwechslungsfähig waren.
Das Landgericht Berlin folgte unserer Argumentation und bestätigte mit Urteil vom 15. Oktober 2025 die Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Die Anmeldung sowie die Nutzung der angegriffenen Marke wurden dem Beklagten untersagt.
Wir freuen uns über das Vertrauen unseres Mandanten und das erfolgreiche Ergebnis dieses Verfahrens, das einmal mehr die Bedeutung einer sorgfältigen Markenüberwachung und konsequenten Rechtsdurchsetzung unterstreicht.