PATENTSTRATEGIE
Erfindungen werden häufig planlos zu Patenten oder Gebrauchsmustern angemeldet. Es fehlt meist aber eine genaue Vorstellung davon, was mit dem Schutzrecht bewirkt werden soll.Eigentum
Der Wunsch nach einem Schutz entspringt vielmals einer ganz elementaren Furcht vor einer Aneignung durch Dritte, ohne dass Klarheit darüber besteht, auf welche Weise eine solche Aneignung geistigen Eigentums praktisch erfolgen kann.
Blockade
Vielfach soll mit einem Patent oder Gebrauchsmuster auch eine Marktnische besetzt werden, ohne dass Klarheit darüber besteht, wie groß diese Marktnische in patenrechtlicher Hinsicht ist und ob eine Blockade durch nur ein Schutzrecht tatsächlich möglich ist. Für eine wirkliche Blockade wird eine Patentfamilie benötigt.
Lizenz
Vielfach können eigene Erfindungen nicht selbst genutzt werden. Dies gilt für Einzelerfinder aber auch für Unternehmen, die nicht alle Anwendungsgebiete ihrer Erfindungen abdecken können. Es ist dann sinnvoll, die gesamte Erfindung oder zumindest einzelne Anwendungen in Lizenz zu geben, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Werbung
Ein Schutzrecht kann auch unabhängig von seinem Einsatz als Verbietungsrecht für den Inhaber eine wertvolle Außenwirkung haben. Die Register bei den zuständigen Ämtern sind öffentlich zugänglich. Nicht nur die aktive Werbung mit Schutzrechten sondern auch der Blick in die Register vermittelt Dritten einen Eindruck über die Innovationskraft eines Unternehmens.
Wert
Wert
Patente und Gebrauchsmuster stellen selbstständig handelbare Werte da. Im Falle eines Unernehmensverkaufs, einer Nachfolgeregelung oder auch einer drohenden Insolvenz können Schutzrechte bewertet und in Abhängigkeit von der Bewertung bilanziert werden.